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   OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2010 - 7 A 10489/10.OVG   

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https://dejure.org/2010,15486
OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2010 - 7 A 10489/10.OVG (https://dejure.org/2010,15486)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.07.2010 - 7 A 10489/10.OVG (https://dejure.org/2010,15486)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Juli 2010 - 7 A 10489/10.OVG (https://dejure.org/2010,15486)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 52 Abs 1 AEUV, Art 56 AEUV, Art 62 AEUV, Art 46 Abs 1 EG, Art 49 EG
    Rettungsdienst; Krankentransport; Genehmigung; EU-Genehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines nach dem Rettungsdienstgesetz (RettDG) genehmigungspflichtigen Krankentransportes; Entbehrlichkeit einer nationalen Genehmigung nach dem RettDG für den Betrieb von Krankentransporten im Falle des Vorliegens einer entsprechenden ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines nach dem Rettungsdienstgesetz (RettDG) genehmigungspflichtigen Krankentransportes; Entbehrlichkeit einer nationalen Genehmigung nach dem RettDG für den Betrieb von Krankentransporten im Falle des Vorliegens einer entsprechenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 10
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2008 - 13 A 2457/05

    Erteilung personenbeförderungsrechtlicher Mietwagengenehmigungen für

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2010 - 7 A 10489/10
    Die vorstehenden Begriffsbestimmungen haben dazu geführt, dass allgemein zwischen einem qualifiziertem Krankentransport, d.h. dem Krankentransport unter Beachtung rettungsrechtlicher Vorgaben und Anforderungen, und (einfachen) Krankenfahrten (auch als "Patientenfahrten" bezeichnet), mithin solchen Transportvorgängen, bei denen rettungsrechtliche Vorgaben nicht zu beachten sind, unterschieden wird (vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 29. April 2008, 13 A 2457/05, m.w.N., juris).

    Das entscheidende Abgrenzungskriterium des Krankentransports (im rettungsrechtlichen Sinn) von der bloßen, dem Personenbeförderungsgesetz unterliegenden Krankenfahrt ist demnach, ob die zu transportierende Person einer medizinisch-fachlichen Betreuung (so § 1 Abs. 2 Nr. 2 PBefG) bzw. einer fachgerechten Hilfe oder Betreuung (so § 1 Abs. 2 Nr. 4 RettDG) bedarf oder möglicherweise bedarf (vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 29. April 2008, a.a.O; s. a. BT-Drs., a.a.O., S. 9).

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2010 - 7 A 10489/10
    Auf jeden Fall dürfen die Beschränkungen nicht diskriminierend angewendet werden (vgl. EuGH, Urteil vom 8. September 2009, C-42/07 m.w.N., juris).
  • EuGH, 29.04.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2010 - 7 A 10489/10
    Die von ihr angeführte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2010 (C-160/08, juris) hat allein die Einhaltung der Richtlinien 92/50/EWG bzw. 2004/18/EG im Rahmen der Vergabe von Aufträgen über öffentliche Notfall- und qualifizierte Krankentransportleistungen zum Gegenstand und verhält sich nicht zu der von der Klägerin als grundsätzlich bedeutsam angesehenen Frage.
  • EuGH, 25.10.2001 - C-475/99

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2010 - 7 A 10489/10
    Sobald dagegen das System Rettungsdienst die Auslastungsgrenze erreicht, wenn mithin ein Bedarf in einem Umfang auftreten sollte, der mit den von den Sanitätsorganisationen vorgehaltenen Fahrzeugen nicht mehr gedeckt werden kann, darf dem privaten Interessenten § 18 Abs. 3 Satz 1 RettDG nicht mehr entgegengehalten werden (vgl. Urteile des Senats vom 7. Mai 2002, 7 A 11626/01.OVG , AS 30, 64 unter Berücksichtigung des in der Sache ergangenen Urteils des EuGH vom 25. Oktober 2001, C 475/99, und vom 7. Mai 2009, 7 A 10052/09.OVG, AS 37, 269).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2002 - 7 A 11626/01

    Zulassung eines Privatunternehmens zum Notfalltransport und Krankentransport -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2010 - 7 A 10489/10
    Sobald dagegen das System Rettungsdienst die Auslastungsgrenze erreicht, wenn mithin ein Bedarf in einem Umfang auftreten sollte, der mit den von den Sanitätsorganisationen vorgehaltenen Fahrzeugen nicht mehr gedeckt werden kann, darf dem privaten Interessenten § 18 Abs. 3 Satz 1 RettDG nicht mehr entgegengehalten werden (vgl. Urteile des Senats vom 7. Mai 2002, 7 A 11626/01.OVG , AS 30, 64 unter Berücksichtigung des in der Sache ergangenen Urteils des EuGH vom 25. Oktober 2001, C 475/99, und vom 7. Mai 2009, 7 A 10052/09.OVG, AS 37, 269).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2009 - 7 A 10052/09

    Rettungsdienst; Genehmigung für Notfall- und Krankentransport durch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2010 - 7 A 10489/10
    Sobald dagegen das System Rettungsdienst die Auslastungsgrenze erreicht, wenn mithin ein Bedarf in einem Umfang auftreten sollte, der mit den von den Sanitätsorganisationen vorgehaltenen Fahrzeugen nicht mehr gedeckt werden kann, darf dem privaten Interessenten § 18 Abs. 3 Satz 1 RettDG nicht mehr entgegengehalten werden (vgl. Urteile des Senats vom 7. Mai 2002, 7 A 11626/01.OVG , AS 30, 64 unter Berücksichtigung des in der Sache ergangenen Urteils des EuGH vom 25. Oktober 2001, C 475/99, und vom 7. Mai 2009, 7 A 10052/09.OVG, AS 37, 269).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2020 - 7 A 10382/20

    Kein Anspruch auf die Erteilung einer Fiktionseintrittsbescheinigung für die

    Denn diese findet nach Art. 2 Abs. 2 keine Anwendung auf Gesundheits- und Verkehrsdienstleistungen (vgl. Buchst. f und d) und damit auch nicht auf den qualifizierten Krankentransport bzw. die Notfallrettung (vgl. OVG RP, Beschluss vom 23. Juli 2010 - 7 A 10489/10.OVG -, juris, Rn. 12).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - 5 LA 308/20

    Genehmigung für den Mietwagenverkehr; Abgrenzung von einfachen

    Auf (einfache) Kranken- bzw. Patientenfahrten findet das Personenbeförderungsgesetz weiterhin Anwendung; für solche Fahrten dürfen daher Genehmigungen für den Mietwagenverkehr erteilt werden (vgl. OVG Münster, Urt. v. 29.04.2008 - 13 A 2457/05 -, juris Rn. 22 ff.; OVG Koblenz, Beschl. v. 23.07.2010 - 7 A 10489/10 -, juris Rn. 8; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Stand: Ergänzungslieferung 2/21, Okt. 2021, § 1 PBefG Rn. 173; BT-Drucks. 11/2170, S. 7: "Die üblicherweise vom Taxi- und Mietwagengewerbe durchgeführten Patientenfahrten unterliegen weiterhin dem PBefG").
  • LSG Thüringen, 30.04.2013 - L 6 KR 1067/10

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankentransportleistungen - Liegendfahrten

    Das entscheidende Kriterium bei dem Transport einer kranken oder hilfsbedürftigen Person und bei der Frage, ob dieser mit einem Krankentransportwagen (im rettungsrechtlichen Sinne) erfolgen muss oder mit einem nach dem PBefG genehmigten Mietwagen durchgeführt werden kann, ist demnach, ob die zu transportierende Person einer medizinisch fachlichen Betreuung bedarf oder möglicherweise bedarf (vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. April 2008 - Az.: 13 A 2457/05; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juli 2010 - Az.: 7 A 10489/10, jeweils nach juris).
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